Aktiver Tierschutz Dank Nachlass
Gutes Tun durch ein testamentarisches Vermächtnis!
Ihr Interesse gilt dem Wohl der Tiere und Sie möchten daher den Tierschutz unterstützen?
Ein testamentarisches Vermächtnis ist eine schöne Möglichkeit, Ihre Tierliebe langfristig in sinnvolle Tierschutzmaßnahmen zu lenken und Ihr Vermächtnis oder auch Ihr Erbe dem Matthias-Neelen-Tierheim e.V. in Nettetal anzuvertrauen.
Ihr Vermächtnis oder Ihr Erbe kommt in diesem Fall übrigens ohne Steuerabzug der Betreuung und Pflege herrenloser oder nachweislich aus anderen Gründen betreuungsbedürftiger Tiere zugute; denn der Matthias-Neelen-Tierheim e.V. ist als gemeinnützig anerkannt und somit von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit und fördert seit mehr als 50 Jahren den Tierschutz.
Bei der richtigen Aufstellung und Formulierung kommt es auf viele Details an. Am besten bittet man einen Notar um Aufklärung und Rat. Ein eigenhändig abgefasstes Testament muss handschriftlich mit Angabe des Datums und der Unterschrift erfolgen. Wichtig ist auch, dass das Testament so hinterlegt wird, dass es im Falle des Todes auch auffindbar ist und nicht von Unbefugten vernichtet werden kann. Testamente können zur Sicherheit bei einem Notar oder bei dem zuständigen Gericht hinterlegt werden.
Wichtig ist allerdings auf jeden Fall, dass Sie den Namen des Vermächtnisnehmers oder Erben korrekt einsetzen. Also nicht „Tierheim Nettetal“, wie wir es leider schon erleben mussten.
Der korrekte Name lautet „Matthias-Neelen-Tierheim e.V.“ mit Vereinsanschrift Flothend 34, 41334 Nettetal.